| Veranstaltung: | OMV 11.04.2025 | OV Innenstadt/Deutz (OV1) |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Mandatsträger*innen-Abgaben Bezirksvertretung |
| Antragsteller*in: | OV1 Vorstand (dort beschlossen am: 27.03.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 07.04.2025, 08:59 |
A2: Regelung Mandatsabgaben OV1 2025-2030
Antragstext
Leitlinie zur Regelung von Mandatsabgaben im
Ortsverband Innenstadt/Deutz (OV1) - BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Köln
Präambel
Wir GRÜNE haben uns vor über 40 Jahren als Bewegungspartei gegründet. Bei uns
kamen und kommen Menschen zusammen, die gemeinsam daran arbeiten, unsere Welt
für unsere Nachkommen zu erhalten und unser Zusammenleben zu verbessern.
Deswegen halten wir seit unserer Gründung daran fest, unabhängig von oftmals
ohnehin zu einflussreichen Lobbys bleiben zu wollen.
Wir sehen uns unseren politischen Zielen verpflichtet und nicht den
wirtschaftlichen Zielen von vermögenden Einzelpersonen und großen
Wirtschaftsunternehmen.
Damit uns das gelingt, stützen wir unsere Finanzierung nicht auf Großspenden.
Das erlaubt uns, offensiv für unsere Ziele zu werben und diese voran zu bringen,
auch
wenn sie den Einzelinteressen von Lobbys entgegenstehen.
Eine der wichtigsten finanziellen Säulen unserer Parteiarbeit sind die Beiträge,
die
Mandatsträger*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Parlamenten und auf Vorschlag
der jeweiligen Gliederung oder Fraktion gewählte Amtsinhaber*innen in Gremien
und Aufsichtsräten an ihre Orts- und Kreisverbände leisten. Neben den
satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen führen die von uns gewählten ehren- und
hauptamtlichen Mandatsträger*innen Anteile ihrer jeweiligen
Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Vergütungen ab.
In der folgenden Leitlinie möchten wir eine transparente Regelung für den
Ortsverband Innenstadt/Deutz schaffen, die zudem verbindliche und klare soziale
Staffelungen und einfache Verfahren für Ausnahmeregelungen berücksichtigt.
Die Regelung in dieser Leitlinie soll die Finanzierung der Parteiarbeit
gewährleisten,
das Ehrenamt unserer kommunalen Mandate betonen und das ehrenamtliche Engagement
unserer Funktionsträger*innen wertschätzen.
Regelungen von Mandatsabgaben
- Erzielte Einnahmen aus Mandaten im Sinne dieser Leitlinie sind pauschale
Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und weitere Einnahmen, die sich
aus der Funktion ergeben.
- Als Funktionsträger*innen im Sinne dieser Leitlinie gelten die
Mandatsträger*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung
Innenstadt/Deutz.
- Ehrenamtliche Funktionsträger*innen leisten 40% ihrer erzielten Einnahmen
als Mandatsabgabe an den Ortsverband Innenstadt/Deutz.
- Funktionsträger*innen können eine Reduzierung der individuellen
Mandatsabgaben aus sozialen Gründen (z.B. familiäre Verpflichtungen in der
Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) oder zur Vermeidung besonderer
finanzieller Nachteile beantragen, die mit dem/der Kassierer*in des
Ortsverbandes abzustimmen ist. Die Vereinbarung über die Reduzierung der
Mandatsabgabe wird quartalsweise überprüft. Sollte der Grund für die
Reduzierung entfallen, ist der/die Kassierer*in unverzüglich darüber zu
informieren und die Abgaben sind wieder gemäß Punkt 1. abzuführen. Die
Vereinbarung erfolgt schriftlich, damit sie bei Veränderungen im
Kreisvorstand nachvollzogen werden können.
- Mandatsabgaben sind über den Mitgliedsbeitrag hinaus zu leisten.
- Diese Regelung tritt für die neue Wahlperiode des Rates der Stadt Köln und
der
Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz für 2025-2030 in Kraft.
Begründung
erfolgt mündlich.